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Allgemeine Geschäftsbedingungen - das Wichtigste in Kürze

Vertragsgegenstand - Verpflichtungen der Vertragspartner

Aufgrund des mit RAlpin abgeschlossenen Beförderungsvertrages verpflichtet sich der Kunde, am Versandtag nicht früher als 90 Minuten vor Annahmeschluss im vereinbarten Terminal einzutreffen, die Ladeeinheit der technischen Kontrolle durch die Eisenbahnverkehrsunternehmung zu unterziehen und einzuchecken.

Beförderungsbedingungen und Sicherheitsmerkblatt

Für die technischen Anforderungen an den Lastwagen und die Sicherheit gelten die Beförderungsbedingungen sowie das Sicherheitsmerkblatt der RAlpin. Diese sind ebenso wie die Anweisungen von Bahn- und Terminalpersonal einzuhalten. Die Missachtung kann zum Ausschluss des Fahrers, zur Ablehnung der Sendung und zur Schadenersatzpflicht des Kunden führen.

Abfahrtszeiten

RAlpin behält sich vor, die Abfahrtszeiten der Züge zu ändern oder Züge ausfallen zu lassen, insbesondere an Feiertagen, bei tiefem Verkehrsaufkommen oder wegen technischen/betrieblichen Störungen.

Preise, Mengenrabatte

Preise, Rabatte und Stornogebühren basieren auf dem im Zeitpunkt des Abschlusses des Beförde-rungsvertrages geltenden und publizierten Tarifen der RAlpin. Änderungen sind jederzeit möglich.

Umbuchungen

  • Bestätigte Buchungen können bis vor Annahmeschluss auf einen der nächsten drei verkehrenden Züge umgebucht werden.
  • die erste Umbuchung ist kostenlos.
  • Für jede weitere Umbuchung wird eine Gebühr von 25€ verrechnet.

Annullierung bestätigter Buchungen

  • Bestätigte Buchungen können bis zum Annahmeschluss gegen eine Gebühr von 25€ annulliert werden.
  • Für nicht erfolgte oder nicht fristgerechte Annullierungen (nach Annahmeschluss) wird eine Gebühr von 50€ verrechnet.

Zahlungsmodalitäten

Der Preis ist bei Unterzeichnung des Shipping-Orders fällig, es sei denn, die Parteien haben et-was anderes schriftlich vereinbart.

Jede einzelne Fahrt ist beim Einchecken zu bezahlen. Die Zahlung kann mit Kreditkarte (z.B. DKV oder UTA-Karte) oder in bar erfolgen.

Möchten Sie gegen Rechnung mit der Rola fahren? Gerne informiert Sie unser Verkauf (+41 62 286 88 33) über die Möglichkeiten.

Bezüglich der vom Kunden geschuldeten Beträge ist jeder Rückbehalt sowie jede Verrechnung wegen etwaiger vom Kunden behaupteter Gegenforderungen ausgeschlossen, ausgenommen bei gerichtlich endgültig festgestellten und nicht mehr anfechtbaren oder von RAlpin ausdrücklich anerkannten Forderungen des Kunden.

Der Kunde kann vierteljährlich einen Auszug über sein Rabattguthaben anfordern. Vom Rabattguthaben werden automatisch die Stornogebühren abgezogen. Die Anfrage ist in schriftlicher Form und unter Angabe der Bankverbindung innert drei Monaten nach Ablauf des Quartals an RAlpin zu richten.

Gefahrengut

RAlpin übernimmt die Beförderung von Ladeeinheiten mit allem Gefahrengut, das gemäss dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse und Schiene (ADR/RID) zugelassenen ist. Ausnahme bilden:

ADR-Klasse UN-Nr Absatz (RID)
1.1A 0074 0113 0114 0129 1.1.4.4
0130 0135 0224 0473 1.1.4.4.
2 1017 1032 1040 1075
3 1218 1280 2398
4.1 3231-3240 1.1.4.4
4.3 1340
5.2 3111-3120 1.1.4.4.
7
8 1829

Für die Beförderung eines Lastwagens mit Gefahrengut der ADR-Klasse 1.4s, UN-Nr. 2418 muss der Kunde der RAlpin mindestens 24 Stunden vor Übergabe – Sonn- und Feiertage nicht mitgezählt – kontaktieren.

Ein Lastwagen, der mit zugelassenem gefährli-chem Gut beladen ist, muss den nationalen und internationalen Normen entsprechen, die für die Beförderung auf Schiene und Strasse durch gesetzliche und durch behördliche Vorschriften festgelegt sind. Es gelten insbesondere die ADR-Bestimmungen sowie die Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID = Anhang C zum COTIF).

Zolldokumente

Zolldokumente werden auf der Relation Freiburg i.B. – Novara nicht verlangt. Die Übergaben finden auf EU-Boden statt, die Schweiz wird auf dem Schienenweg durchquert. Dies ermöglicht eine vereinfachte Prozedur, welche an den Grenzübergängen vereinzelte Stichprobenkontrollen vorsieht.

Die Fahrer müssen am Abgangsterminal ein Formular mit ihren persönlichen Daten ausfüllen und sich beim Einchecken sowie während der Fahrt jederzeit ausweisen (Personalausweis, Pass) können.

Für internationale Transporte auf der Relation Basel - Lugano wird ein T1- oder T2-Dokument benötigt. Dieses befreit den Transport von der schweizerischen Mehrwertsteuer (8%).

Schlussbestimmungen

Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und RAlpin aus dem Versand der Ladeeinheiten wie auch aus der Beförderung von Personen im Begleitwagen sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der RAlpin zuständig. Jedoch kann der Kunde auch an seinem Sitz verklagt werden.

 

Beförderungsbedingungen

Um die Rola zu nutzen, müssen einige Mindestanforderungen erfüllt werden. Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Unser Angebot

Einen Überblick über das Angebot der RAlpin AG, Informationen zu den Terminals, Abfahrtszeiten und was wir für Sie tun können finden Sie hier.

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